Freitag, 20. Mai 2011

Petition zur Verkürzung des Krankenpflegepraktikums - Hoffnung für Medizinstudierende

Petition zur Verkürzung des Krankenpflegepraktikums - Hoffnung für Medizinstudierende

Der Hartmannbund hat vor einigen Wochen eine Petition beim Bundestag eingereicht (Petition vom 26.04.2011), die sich zum Ziel setzt, das vorgeschriebene Krankenpflegepraktikum für Medizinstudenten in der Vorklinik von drei Monaten auf zwei Monate zu verkürzen, wie es in der alten ÄAppO, die bis SS 2003 galt, vorgesehen war.
Seit voriger Woche (11.05.2011) kann diese Petition online eingesehen und unterzeichnet werden:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17829

Schon in der ersten Woche haben über 1500 Mitzeichner ihre Stimme abgegeben, viele weitere Stimmen werden folgen. Abstimmen darf jeder Bürger Deutschlands, nicht nur Ärzte und Medizinstudenten o. ä. Die Petition läuft bis zum 23.06.2011.

Der Hauptpetent Constantin Janzen, ehemaliger Vorsitzer der Ausschusses Medizinstudierende im Hartmannbund, erklärt im Petitionstext:
Ein zweimonatiges Krankenpflegepraktikum (entspricht circa 320 Arbeitsstunden), wie es in der alten ÄAppO festgelegt war, ist zum Erwerb eines grundlegenden Verständnisses der Arbeit der Pflegekräfte und des Stationsablaufes in der Klinik vollkommen ausreichend. (aus der Begründung der Hartmannbund-Petition, [1])
Das Pflegepraktikum ist ein integraler und wichtiger Bestandteil des Studiums der Humanmedizin, abschaffen will es keiner und auf keinen Fall (ich erwähne dies, weil einige Kollegen die Petition zur Aufforderung der Abschaffung des Pflegepraktikums polemisiert haben). Aber drei Monate (90 Tage) unbezahlten Pflicht-Pflegedienst, wofür etliche Medizinstudenten ihre wertvollen Semesterferien regelrecht opfern müssen, obwohl die Zeit z. B. in die breite Stoffülle der Studienfächer oder in die Mitarbeit an Forschungsprojekten investiert werden könnte, sind wirklich viel.
Eine zweimonatige Zeit für das Pflegepraktikum reicht vollkommen aus, um die Ziele dieses Ausbildungsbestandteils zu erreichen:
Er [der Krankenpflegedienst, Anm. von IL] hat den Zweck, den Studienanwärter oder Studierenden in Betrieb und Organisation eines Krankenhauses einzuführen und ihn mit den üblichen Verrichtungen der Krankenpflege vertraut zu machen. (vgl. §6 Abs. 1 ÄAppO)
 Und...

Das übergeordnete Ziel des Krankenpflegepraktikum ist es, die Arbeit der Pflegekräfte im Rahmen des Praktikums kennen und schätzen zu lernen. Außerdem sollen Betrieb und Organisation eines Krankenhauses vermittelt werden. (aus der Begründung der Hartmannbund-Petition, [1])
Diese Ziele sind ausnahmenslos wichtig und wären mit einer vorgeschriebenen Krankeepflegedienstzeit von zwei Monaten gemäß §1 Abs. 2 alte ÄAppO sehr gut erreichbar. Für eine solche Verkürzung der Pflegedienstzeit von drei auf zwei Monate kämpft der Hartmannbund.
Um durch das Pflegepraktikum die nützlichen Ziele besser erreichen zu können, fordert der Hartmannbund ferner eine Strukturierung des Krankenpflegepraktikums:
Der Hartmannbund [...] setzt sich darüber hinaus dafür ein, einen Lernzielkatalog für das Pflegepraktikum zu etablieren. In diesem ist festgehalten, was Medizinstudierende im Pflegepraktikum lernen sollten, damit sie nicht mehr nur mit langweiligen Hilfstätigkeiten abgespeist werden. (aus einer Ansprache)
Lustig, aber eigentlich traurig: Die von Rippenspreizer parodierte Situation entspricht bei vielen Pflegediensten der Realität: Medizinstudierende werden für Aushilfstätigkeiten wie Bettenmachen oder Kaffeezubereitung genutzt. Medizinische Bezüge lassen sich hier auch nach langem Suchen kaum finden.
Quelle: Rippenspreizer-Cartoons, www.rippenspreizer.de
Zu diesem Zweck hat der Hartmannbund u. a. eine Checkliste ausgearbeitet, die von der Bundesärztekammer, vom DPR (Deutscher Pflegerat) und vom VPU (Verband des PflegedirektorInnen der Unikliniken) gebilligt wurde. [2]
Das Pflegepraktikum folgt derzeit keinen Qualitätsstandards, sodass sich die Tätigkeiten von Institution zu Institution extrem unterscheiden können. Problematisch wird es vor allem, wenn Medizinstudenten den Großteil der Zeit mit Putzen, Bettenmachen, Kaffeezubereiten und ähnlichen zwar im Haushalt nützlichen, aber medizinisch nicht relevanten Tätigkeiten verbringen. Bei solchen Tätigkeiten fehlt selbst der essentielle Patientenkontakt! 
Aus diesen Gründen sind Richtlinien für das Pflegepraktikum erforderlich, die von jeder Einrichtung beachtet werden sollten. Die Checkliste des Hartmannbunds stellt dabei einen ersten Schritt bei der Etablierung von Qualitätsstandards im Praktikum dar.

Bei dem Pflegepraktikum sollte es eher um Qualität als Quantität gehen: In einer kürzeren Pflichtzeit von zwei Monaten könnte man dank strukturierter Ausbildung viel mehr für seine Zukunft als Arzt mitnehemen als nach drei mühsamen Monaten Hilfstätigkeiten.

Für die Kollegen, denen das Pflegepraktikum in seiner derzeitigen Form gefällt und die sich eine Verkürzung nicht vorstellen können: was hält sie dann davon ab - im Falle einer Verkürzung auf zwei Monate - einen zusätzlichen Monat anzuhängen, um drei oder mehr Monate Krankenpflegedienst vor dem Physikum zu absolvieren? Wer mehr machen will, kann gerne mehr machen, es geht hierbei also nur um die vorgeschriebene Pflegezeit, um die Verkürzung der Pflichtzeit, um mehr Freiräume zu schaffen, zum Wohle aller Medizinstudenten.
Vor allem angehende Studenten der Humanmedizin werden davon profitieren können.

Weiterführende Literatur


1. Petition: Ärzte - Verkürzung des Krankenpflegepraktikums für Ärzte vom 26.04.2011. (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17829, 05/20/11, 06:04:21 PM)

2. Hartmannbund: Checkliste für das Krankenpflegepraktikum. 1. Auflage. Berlin 2009. (http://www.hartmannbund.de/uploads/Merkblätter/2009-01_I24_Krankenpflegepraktikum.pdf, 05/20/11, 05:59:30 PM)

1 Kommentar:

  1. This is the type of information I’ve long been trying to find. Thank you for writing this information. Apotheke

    AntwortenLöschen